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Präambel
In der Tradition der Kirche stehen Amt und Charisma - die jedem Einzelnen von Gott anders geschenkte, oft alltägliche Begabung zum Aufbau christlicher Gemeinde sowie zum christlichen Dienst in der Welt - der Glieder des Gottesvolkes gleichrangig nebeneinander und durchdringen einander. Die Hauptpfarre in Mönchengladbach als Gemeinschaft von Christen um Pfarrkirche und Münster hat schon seit einer Reihe von Jahren mit solchen Charismen ihrer Mitglieder gute Erfahrungen gemacht. Nachdem die Gemeinde so das Prinzip der Delegation von Verantwortung erfolgreich erproben konnte, sollen jetzt in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Aachener Bistumstages 1996 die Laien durch ein Modell von "Gemeindeleitung in Gemeinschaft" auch offiziell an der Leitung der Gemeinde beteiligt werden. Dabei möchte die Gemeinde gern mit anderen Gemeinden der Gemeinschaft von Gemeinden "Mönchengladbach-Stadtmitte", des Dekanates und der Region Mönchengladbach im Bistum Aachen zusammenarbeiten. Die gewachsene Kultur unseres Miteinanders soll unser Modell prägen.
Unsere Gemeinde will ein Ort sein, an dem Glaube und Leben miteinander verbunden sind. Sie will um das Verständnis der christlichen Botschaft ringen, sie mit einfachen Worten verkünden und sie in der alltäglichen Praxis verwirklichen. Für "Querdenker" und der Politik sowie der Ökumene Verbundene will sie ein Forum sein. Den Kern des Evangeliums, die Liebe Gottes zu den Menschen, will sie in vielfältigen Diensten Vieler verwirklichen.
Die Gemeinde will in vielfacher Form die Hoffnung befördern, indem sie mit großer Toleranz einen Jeden in seiner Art bejaht. Sie sieht alle Menschen als gleichwertig an. Gerade deshalb gilt ihre besondere Aufmerksamkeit den jungen und den alten Menschen, den Menschen in geistiger und materieller Not und den in sonstiger Weise "am Rande Stehenden". Allen, die Geborgenheit für Leib und Seele suchen, will sie Zuflucht anbieten. Sie will die Jahrzehnte alte soziale Tradition der Stadt- und Pfarrgemeinde in Partnerschaft mit der "Stiftung Volksverein" fortentwickeln. Durch weiterreichende Partizipation sowie Delegation, durch Teamarbeit, Mitsprache der Engagierten und fairen Umgang miteinander will sie Hoffnung als Frucht von Vertrauen und Verantwortung wachsen lassen.
Die Gemeinde versucht, die vorgelebte Liebe Christi zu Gott und den Menschen in unserer Zeit nachzuleben. In Ehrfurcht vor Mensch und Schöpfung strebt sie nach einem geschwisterlichen, friedvollen und gerechten Miteinander, in dem sich Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft immer neu bewähren müssen. Ihr ganzes Leben ist deshalb von einer diakonischen Pastoral bestimmt: Verkündigung, Liturgie, Caritas und Mitgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse als Dienst am Glück der Menschen auf der Grundlage des Evangeliums. Der Pfarrer der Gemeinde versteht sich als Diener der Einheit, als Gleicher unter Gleichen.
Dieses Gemeindeleben in der Hauptpfarre ist zum einen vor dem Hintergrund ihres Standortes als Innenstadtpfarrei und Sitz der Münsterkirche, zum anderen unter Berücksichtigung der Tatsache zu sehen, daß sie Heimat vieler in- und ausländischer Menschen aus allen Teilen der Stadt und der Region geworden ist. Deshalb hat die Gemeinde besondere Verpflichtungen, Herausforderungen und Chancen. Sie will die Lebensformen und die Kulturen der in ihr lebenden oder der sich ihr zugehörig fühlenden Menschen aufnehmen. In einem"Lebendigen Münster" und in der City-Pastoralwill sie alle Christen der Region ansprechen.
Dies vorausgeschickt wird folgende Regelung für die "Gemeindeleitung in Gemeinschaft" in der Hauptpfarre getroffen:
Satzung "Gemeindeleitung in Gemeinschaft"
1 Grundstruktur
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Mit der "Gemeindeleitung in Gemeinschaft" in der Pfarre St. Mariä Himmelfahrt zu Mönchengladbach (im Folgenden: die "Hauptpfarre") beauftragt der Bischof von Aachen gemäß den Beschlüssen des Bistumstages 1996 sowie der Gemeinsamen Tagung der Räte 1998 ein Pastoralteam, dessen Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise im Folgenden näher beschrieben werden.
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Der Pfarrgemeinderat und der Kirchenvorstand haben im Rahmen der für sie geltenden Vorschriften und entsprechend ihren Satzungen Anteil an der Leitung der Gemeinde.
2 Das Pastoralteam – Zusammensetzung
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Das Pastoralteam hat sieben Mitglieder.
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Aufgrund dieser Satzung gehören dem Pastoralteam an
- der jeweilige Pfarrer der Hauptpfarre;
- der/die jeweilige Vorsitzende des Pfarrgemeinderates der Hauptpfarre;
- der/die jeweilige Stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes der Hauptpfarre;
- die in der Hauptpfarre hauptberuflich im pastoralen Dienst tätige Person. Sind in der Hauptpfarre mehrere Personen in dieser Weise tätig, so bestimmt dieser Kreis durch Wahl, die jeweils zum Zeitpunkt der Pfarrgemeinderatswahl stattfindet, mit einfacher Mehrheit dieses Mitglied des Pastoralteams. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
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Aufgrund von Wahlen gehören dem Pastoralteam drei weitere Personen an. Die zu wählenden Personen werden zeitgleich mit der jeweiligen Wahl des Pfarrgemeinderates der Hauptpfarre von den zur Pfarrgemeinderatswahl Wahlberechtigten gewählt. Die Kandidaten/Kandidatinnen sollen sich auf einer Pfarrversammlung der Gemeinde vorstellen. Auf die Wahlen zum Pastoralteam findet die Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Aachen in ihrer jeweiligen Fassung (derzeit vom 27.3.1997) sinngemäß Anwendung, soweit in dieser Satzung nicht etwas anderes bestimmt ist. Der Wahlausschuß für die Wahlen zum Pastoralteam ist jeweils um eine von dem Kirchenvorstand der Hauptpfarre aus seiner Mitte entsandte Person zu erweitern. Gewählt sind die drei Personen, welche die drei höchsten Stimmenzahlen auf sich vereinigen. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet eine gewählte Person während einer laufenden Amtsperiode aus dem Pastoralteam aus, so folgt ihr der/diejenige Kandidat/in nach, der/die bei der vorhergehenden Wahl die jeweils nächsthöhere Stimmenzahl erreicht hat.
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Jedes Mitglied des Pastoralteams muss am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben und aufgrund seiner persönlichen, sozialen und sachlichen Kompetenz für die Übernahme der Leitungsfunktion geeignet sein. Es muß Gewähr dafür bieten, daß es die Belange der Gemeinde als Ganzes im Auge hält.
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Die Zugehörigkeit zum Pastoralteam bedarf der Bestätigung durch den Bischof von Aachen.
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Die Tätigkeit der Mitglieder des Pastoralteams als solche ist ehrenamtlich. Sie haben Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen Kosten. Für in gutem Glauben getroffene Entscheidungen und/oder durchgeführte Maßnahmen haften die Mitglieder des Leitungsteams nicht persönlich. Des weiteren haften sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3 Das Pastoralteam - Aufgaben
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Dem Pastoralteam obliegt die Leitung der Gemeinde. Diese bezieht sich auf alle Vollzüge in der Gemeinde und betrifft insbesondere und gleichermaßen die Bereiche Liturgie, Verkündigung und Diakonie. Die Leitung besteht vor allem in Planung, Durchführung und Kontrolle der dem Pastoralteam im Beschluß "Gemeindeleitung in Gemeinschaft" (1998) zugewiesenen oder von ihm als notwendig erachteten Aufgaben. Bei der Leitung der Gemeinde sind die in der Präambel zu dieser Satzung niedergelegten Grundsätze zu berücksichtigen. Die kirchen- und die staatskirchenrechtliche Stellung des Pfarrers, des Pfarrgemeinderates und des Kirchenvorstandes sowie die jeweiligen satzungsmäßigen Rechte werden durch diese Satzung nicht berührt.
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Das Pastoralteam verteilt untereinander durch einstimmigen Beschluß die jeweiligen Verantwortungsbereiche. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
- Der Dienst an der Einheit der Gemeinde als solcher sowie an der Einheit der Gemeinde mit der Gesamtkirche ist die besondere Aufgabe des Pfarrers; des weiteren nimmt er alle Aufgaben wahr, welche die Ordination voraussetzen.
- Die Aufgaben als Vorgesetzte/r kirchengemeindlicher Angestellter sowie Funktionen der Organisation und Verwaltung, für die der Pfarrer derzeit rechtliche Verantwortung trägt, sollen durch Beschluß des Kirchenvorstandes anderen Personen übertragen werden. Das Pastoralteam soll solche Beschlüsse anregen und Einvernehmen mit dem Kirchenvorstand hierüber herbeizuführen versuchen.
- Geschäftsführende Aufgaben des Pastoralteams übernimmt in der Regel das hauptberuflich im pastoralen Dienst tätige Mitglied.
- Darüber hinaus legt das Pastoralteam jeweils fest, welches seiner Mitglieder für die einzelnen Aufgaben koordinierend zuständig sein soll; die Festlegung erfolgt durch einstimmigen Beschluß.
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Die Wahrnehmung der einzelnen Aufgabenbereiche erfolgt in ständiger und enger Abstimmung untereinander sowie mit Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand. Jedes Mitglied des Pastoralteams ist zu enger Zusammenarbeit mit Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand verpflichtet.
4 Das Pastoralteam - Verfahren
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Der Pfarrer lädt die Mitglieder des Pastoralteams (Abschnitte 2.2 und 2.3 dieser Satzung) zu Beginn einer Amtsperiode zu einer ersten, konstituierenden Sitzung ein. Diese muß innerhalb von sieben Wochen nach der jeweiligen Wahl zum Pastoralteam stattfinden, sofern kein Einspruch gegen die Ergebnisse der Wahlen zum Pastoralteam und/oder zum Pfarrgemeinderat eingelegt wurde, anderenfalls innerhalb von vier Wochen nach der Entscheidung über einen Einspruch. Der Pfarrer leitet die konstituierende Sitzung bis zur Übernahme der Leitung des Teams durch den/die gewählte/n Vorsitzende/n
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Das Pastoralteam wählt bei seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n. Diese/r beruft die Sitzungen des Pastoralteams ein und leitet sie. Er/sie ist der/die Sprecher/in der Gemeinde nach außen und vertritt sie, soweit dem nicht Rechtsgründe entgegenstehen. Das Pastoralteam wählt bei seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte ferner eine/n Stellvertretende/n Vorsitzende/n, der/die den/die Vorsitzende/n im Verhinderungsfall vertritt.
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Das Pastoralteam tritt mindestens wöchentlich zu einer Sitzung zusammen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Allerdings kann das Pastoralteam weitere Personen zuziehen. Der Bischof von Aachen hat jederzeit das Recht, an den Sitzungen des Pastoralteams teilzunehmen oder sich durch eine Person seines Vertrauens hierbei vertreten zu lassen.
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Jedes Mitglied des Pastoralteams leitet die ihm übertragenen Angelegenheiten im Rahmen des laufenden Geschäfts selbständig und eigenverantwortlich. Angelegenheiten, die über den Rahmen des laufenden Geschäfts hinausgehen oder solche, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, bedürfen der Beratung und der Entscheidung des Pastoralteams.
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Das Pastoralteam fällt seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder, soweit in dieser Satzung nicht etwas anderes bestimmt ist. Ungültige Stimmen oder Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden, hilfsweise die des/der Stellvertretenden Vorsitzenden, hilfsweise die des Pfarrers. Entscheidungen im schriftlichen Verfahren oder durch telefonischen Rundruf sind zulässig. Letztere sind unverzüglich durch das in der Hauptpfarre hauptberuflich im pastoralen Dienst tätige Mitglied des Pastoralteams zu dokumentieren.
5 Gemeindefinanzen
Im Rahmen der geltenden Vorschriften wirkt das Pastoralteam beratend bei der Verwaltung und Verwendung der Gemeindefinanzen durch den Kirchenvorstand mit. Das zuständige Mitglied des Pastoralteams pflegt hierzu einen regelmäßigen Kontakt mit dem zuständigen Ausschuß des Kirchenvorstandes.
6 Schlußbestimmungen
Das in dieser Satzung und ihrer Präambel niedergelegte Projekt der "Gemeindeleitung in Gemeinschaft" beginnt mit dem 1. Adventssonntag 2001. Der Projektzeitraum wird analog zu den anderen Projektorten auf vier Jahre festgelegt. Über Verlängerung oder Beendigung des Projektes entscheidet nach Auswertung der gemachten Erfahrungen und nach Beratung in Pfarrgemeinderat und Kirchenvortand der Bischof von Aachen. Sollte sich eine Bestimmung dieser Satzung als rechtlich oder tatsächlich undurchführbar erweisen, so ist von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand gemeinsam mit der vom Bischof eingesetzten Projektgruppe "Gemeindeleitung in Gemeinschaft" eine Modifizierung der Satzung vorzunehmen.
Mönchengladbach, den 10. Juli 2001
Dr. Heinz Oberlack
Waltraud Grießer
Edmund Erlemann
stellvertretender Vorsitzende des Pfarrer
Vorsitzender des Pfarrgemeinderates
Kirchenvorstandes
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